JudikaturJustizRS0109863

RS0109863 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Oktober 2010

Das Forderungsvermächtnis gemäß § 664 ABGB verpflichtet den Beschwerten zur Abtretung der vermachten Forderung. Der begünstigte Legatar hat einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Übertragung gegen den Beschwerten, vor der Zession aber kein Recht gegen den debitor cessus (vergleiche 10 Ob 2335/96x).

Entscheidungen
3