Spruch Dr. Ingrid L***** wurde im Grundrecht auf persönliche Freiheit nicht verletzt. Die Grundrechtsbeschwerde wird abgewiesen.…
Text Gründe: Dr. Ingrid L***** wird im Verfahren zu ihrer Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB, AZ 12 Hv 97/07i des Landesgerichtes Klagenfurt, seit 18. März 2006 gemäß § 429 Abs 4 StPO vorläufig angehalten. Das Landesgericht ordnete am 3. Juli 2007 die Fortsetzung der Anhaltung wegen Tatbegehungsgefahr na…
Rechtliche Beurteilung 1. Die Höchstdauer der Untersuchungshaft ist im Vor- und Zwischenverfahren gemäß § 194 Abs 2 StPO in der Weise begrenzt, dass der Beschuldigte zu enthaften ist, wenn er sich schon sechs Monate, im Fall eines Verbrechens ein Jahr, handelt es sich jedoch um ein Verbrechen, das mit einer fünf Jahre übe…