JudikaturJustizRS0109642

RS0109642 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2006

Dem Verbraucher, der ein Gründungsgeschäft als zukünftiger Kaufmann abschließt, kommt der Schutz des Konsumentenschutzgesetzes zugute. Dies gilt für alle künftigen Unternehmer - wenn auch eingeschränkt auf natürliche Personen -, gleichgültig, ob die von ihnen abgeschlossenen Vorbereitungsgeschäfte wegen ihrer künftigen Kaufmannseigenschaft Handelsgeschäfte sind oder nicht.

Entscheidungen
3