RS0109642 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Dem Verbraucher, der ein Gründungsgeschäft als zukünftiger Kaufmann abschließt, kommt der Schutz des Konsumentenschutzgesetzes zugute. Dies gilt für alle künftigen Unternehmer - wenn auch eingeschränkt auf natürliche Personen -, gleichgültig, ob die von ihnen abgeschlossenen Vorbereitungsgeschäfte wegen ihrer künftigen Kaufmannseigenschaft Handelsgeschäfte sind oder nicht.