RS0109599 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
§ 1 MSchG in Verbindung mit § 20 Abs 3 MSchG entspricht der Markenrichtlinie, wenngleich das österreichische Gesetz eine (beispielhafte) Aufzählung der möglichen Gestaltungsformen von Marken nicht enthält.