JudikaturJustizRS0109592

RS0109592 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. April 2005

Unter Hinweis auf Art 7 des EWR-Abkommens in Verbindung mit Art 2 der EU-Beitrittsakte und Lehrmeinungen hat der Oberste Gerichtshof bereits ausgesprochen (SZ 69/56), daß Urteile des Europäischen Gerichtshofes die Gerichte der Mitgliedsstaaten auch für andere Fälle binden und objektives Recht schaffen; insoweit werde § 12 ABGB eingeschränkt.

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4