RS0109583 – OGH Rechtssatz
RS0109583 – OGH Rechtssatz
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Bei der in der Einantwortungsurkunde gemäß § 12 Abs 2 AnerbenG auszusprechende Verbücherungsanordnung betreffend die Eintragung von Pfandrechten im Grundbuch zur Sicherstellung des Abfindungsanspruchs des weichenden Erben (§ 10 AnerbenG) handelt es sich nicht um eine unanfechtbare Verbücherungsklausel, sondern um einen konstitutiven Beschluß des Abhandlungsgerichtes, den der Anerbe bekämpfen kann.