Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Das Urteil des Erstgerichtes wird wieder hergestellt. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit S 52.608,15 (darin enthalten S 26.510,-- Barauslagen und S 4.349,69 USt) bestimmten Kosten des Verfahrens in dritter Instanz zu erset…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist seit dem Jahr 1981 Hauptmieterin eines Geschäftslokals im Haus ***** in Wien, in dem sie ein Gasthaus betreibt. Im Jahr 1994 wurde an diesem Haus Wohnungseigentum begründet. Mehrheitseigentümerin der Liegenschaft ist derzeit Johanna H*****, mit deren An…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig und berechtigt. Zutreffend weist die Rekurswerberin darauf hin, daß der Oberste Gerichtshof in 5 Ob 458/97g und 5 Ob 44/98a offengelassene Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft Mietverhältnisse aufkündigen kann, die an einzelnen Wohnungseigentumsobjekten bereits vor …