Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung wie folgt zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei S 1.200.- samt 4 % Zinsen seit 1. 1. 1997 zu zahlen und die mit S 19.559, 28 (darin S 2.774,88 USt und S 2.910.- Bara…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte, die einen Versandhandel betreibt, veranstaltete im Herbst 1996 ein Gewinnspiel. Sie schickte auch Regina D***** (die in der Folge den behaupteten Schadenersatzanspruch an die Klägerin gemäß § 55 Abs 4 JN abgetreten hat) einen Warenkatalog samt Gewinnspielunterlage…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist mangels höchstgerichtlicher Rechtsprechung zur aktiven Klagelegitimation eines Verbrauchers, der infolge einer wettbewerbswidrigen Handlung einen Vermögensschaden erlitten hat, zulässig; sie ist auch berechtigt. Vertrauensschäden entstehen dadurch, dass jemand auf die G…