Spruch Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei zu Handen ihres Vertreters binnen 14 Tagen die mit S 9.135,-- (hierin enthalten S 2.537,50 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei stellte mit ihrer am 10.12.1993 eingebrachten Klage das Begehren, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihr S 200.000 samt 12 % Zinsen zuzüglich 20 % Umsatzsteuer aus den Zinsen seit 16.11.1993 zu bezahlen. Hilfsweise wurde auch das Eventualbegehren ges…
Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor bzw sind nicht von entscheidungserheblicher Relevanz; dies bedarf gemäß § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner näheren Begründung. Zutreffend haben bereits die Vorinstanzen darauf hingewiesen, daß die …