Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen, die hinsichtlich der Abweisung der Mehrbegehren des Kindes auf Bezahlung eines Unterhaltsrückstandes von 2.730,77 EUR, Erhöhung des laufenden Unterhalts ab 1. 4. 2003 um 66,07 EUR monatlich und Bezahlung eines Sonderbedarfe…
Text Begründung: Der uneheliche Vater der am 20. 8. 1990 geborenen Minderjährigen verpflichtete sich am 2. 9. 1993 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 2.220 S. Er bezahlte in den Folgejahren darüber hinausgehende monatliche Unterhaltsbeiträge, zuletzt von Jänner 2002 bis März 2003 monatlich 278,3…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und im Sinne des gestellten Aufhebungsantrages berechtigt. Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist einerseits die Rechtsfrage, ob die unentgeltliche Wohnmöglichkeit des Unterhaltsschuldners auch ohne Konnex zu seinem Dienstverhältnis auf die Beurteilung seiner L…