JudikaturJustizRS0109169

RS0109169 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juli 2015

Ein sachlich die Verdachtslage regelmäßig qualifizierendes Unzuständigkeitsurteil perpetuiert trotz allfälliger Einleitung eines - auf über den bisherigen Anklagevorwurf hinausgehende Umstände beschränkten - Ermittlungsverfahrens den Wegfall der Wirksamkeit der Befristung des zuletzt ergangenen Beschlusses auf Verhängung oder Fortsetzung der Untersuchungshaft ab Beginn der Hauptverhandlung und den Entfall der von Amts wegen durchzuführenden Haftverhandlungen.

Entscheidungen
4