Spruch 1. Der Antrag, der Oberste Gerichtshof möge dem Ablehnungswerber die personelle Zusammensetzung des zuständigen Senats, der in dieser Sache über den Ablehnungsantrag zu entscheiden habe, unter Bestimmung einer Frist zur allfälligen Geltendmachung des Ablehnungsrechts durch den Ablehnungswerber vor d…
Text Begründung: Das Oberlandesgericht Innsbruck hat zu AZ 4 R 25/10y über einen Rekurs des Ablehnungswerbers gegen den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch vom 14. Jänner 2010, GZ 1 Nc 24/09k-19, entschieden. In der Begründung findet sich der Satz: „Dass die an dem hier angefochtenen Beschluss…
Rechtliche Beurteilung Da Letzterer in den Prozessgesetzen nicht vorgesehen ist, ist er als unzulässig zurückzuweisen. Gemäß § 23 JN entscheidet über die Ablehnung, falls ein Gerichtshof beschlussunfähig werden sollte, der zunächst übergeordnete Gerichtshof. Das Oberlandesgericht Innsbruck wurde durch die Ablehnung sämtl…