JudikaturJustizRS0109024

RS0109024 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juli 2011

Sind Umgehungsgeschäfte rechtlich unlösbar miteinander verknüpft, weil der nach den Klagebehauptungen angestrebte Umgehungserfolg eine solche Vertragsverbindung geradezu voraussetzt, bilden die Parteien dieser Rechtsgeschäfte eine einheitliche Streitpartei (hier Kaufvertrag über ein Baugrundstück und Treuhandvertrag).

Entscheidungen
7