Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 21.510,- (darin enthalten S 3.585,- Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 9.12.1993, 25 Cga 1024/93b-7, wurde die nunmehrige Oppositionsklägerin schuldig erkannt, dem Oppositionsbeklagten den Betrag von DM 76.508,72 zum Devisenwarenkurs der österreichischen Nationalbank am Zahlungstag s. A. sowie die Proze…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Beklagten ist nicht berechtigt. Die Oppositionsklägerin wurde mit rehtskräftigem Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 9.12.1993 zur Zahlung von DM 76.508,72 (zum Devisenwarenkurs der Oesterreichischen Nationalbank am Zahlungstag) samt Anhang an die Oppositionsbeklagte ve…