JudikaturJustizRS0108969

RS0108969 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. August 2016

Die Bestellung eines Verfahrenshilfeverteidigers gilt - wenn nicht aus besonderen Gründen etwas anderes angeordnet wird - auch für eine etwaige Grundrechtsbeschwerde.

Entscheidungen
7