Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die zweitbeklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 9.135 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.522,50 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1.2.1995 bis 24.6.1995 bei der Erstbeklagten als teilzeitbeschäftigte Sekretärin angestellt. Das Dienstverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt der Klägerin. Sowohl bei Begründung des Dienstverhältnisses wie auch in dessen weiteren Verlauf trat der Zwe…
Rechtliche Beurteilung Gerade durch die Möglichkeit der Beweisbefristung sollen Prozeßökonomie und Rechtsschutzpflicht durchgesetzt werden können (Fasching, Lehrbuch2 Rz 909). Auch eine wiederholte Entschuldigung mit Krankheit ist durchaus geeignet, eine Prozeßverzögerung bzw eine Beweisvereitelung zu bewirken, so daß di…