RS0108793 – OGH Rechtssatz
RS0108793 – OGH Rechtssatz
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Während § 1025 ABGB Beendigungsarten nennt, die eine Fortsetzungspflicht sachlich geboten erscheinen lassen, fehlt jede Rechtfertigung, auch den durch § 1026 ABGB verfügten Gutglaubensschutz Dritter auf diese Fälle zu beschränken. Ihre Interessen sind unabhängig davon schützenswert, ob dem Machtgeber aus der plötzlichen Beendigung von Auftrag oder Vollmacht ein Nachteil droht, der durch die Fortsetzungspflicht abgewendet werden soll.