Spruch Die Revisionsrekurse werden zurückgewiesen. Der Antragsgegner ist schuldig, der Antragstellerin 751,97 EUR (darin 208,98 EUR USt) an anteiligen Kosten des Revisionsrekursverfahrens binnen 14 Tagen zu Handen ihres Rechtsvertreters zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit dem nach dem Aufhebungsbeschluss des erkennenden Senats zu 1 Ob 266/15x im zweiten Rechtsgang gefassten Beschluss übertrug das Erstgericht ein Geschirrset ins Alleineigentum der Antragstellerin und erlegte dem Antragsgegner eine Ausgleichszahlung von 15.866,43 EUR samt 4 % Zinsen ab …
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobenen Revisionsrekurse beider Parteien erweisen sich als nicht zulässig, weil darin keine im Sinne des § 62 Abs 1 AußStrG erhebliche Rechtsfrage erörtert wird. 1. Zum Revisionsrekurs der Antragstellerin: 1.1. Wie schon im Rekursverfahren bemängelt die Antragstellerin allein die Höhe …