Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahingehend abgeändert, daß es einschließlich seines in Rechtskraft erwachsenen Teiles wie folgt zu lauten hat: Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen 185.149,70 S samt 4 % Zinsen seit 31.5.1995 zu zahle…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte führte im Auftrag der Klägerin Tischlerarbeiten im Rahmen der Sanierung und Aufstockung einer Schule durch. Als Fertigstellungstermin einer zweiten Bauetappe war die 5.Kalenderwoche 1995 (somit der 5.2.1995) vereinbart. Nach Punkt 9 der dem Auftrag zugrundeliegend…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht angeführten Gründen zulässig, sie ist auch berechtigt. § 918 Abs 1 ABGB räumt dem vertragstreuen Teil gegenüber dem in Verzug geratenen Vertragspartner das Wahlrecht auf Erfüllung oder Rücktritt vom Vertrag ein. Ist der Verzug verschuldet, treten Schad…