Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Klagebegehren, es werde festgestellt, dass sämtliche der Erstklägerin von der Beklagten eingeräumten Rechte hinsichtlich der Baurechtseinlage EZ 1284 GB ***** und der Doppelhaushälfte *****, auf die Zwei…
Text Entscheidungsgründe: Mit Baurechtsverträgen vom 9. 8. 1961 zwischen der Stadt W***** als Liegenschaftseigentümerin der EZ 1277, 1278, 1279, 1280 und 1282, alle GB *****, mit den Grundstücksadressen *****, ***** und ***** und der Beklagten als Bauberechtigter wurde Letzterer ein Baurecht auf diesen L…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei ist zulässig, weil die Beurteilung der Übertragbarkeit der schuldrechtlichen Rechtsposition der Erstklägerin durch die Vorinstanzen einer rechtlichen Korrektur bedarf. Die Revision ist auch berechtigt. Die Wirksamkeit der Abtretung einer schuldrechtlichen Rechtsposi…