Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen, nach Ergänzung des Verfahrens zu fällenden Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind wie weitere Kosten des Verfahrens erster I…
Text Begründung: Die Beklagten waren Gesellschafter der Firma S***** GmbH mit Sitz in Wien, und zwar der erste Beklagte mit einem einer voll einbezahlten Stammeinlage von S 125.000,- und die zweite Beklagte mit einem einer voll einbezahlten Stammeinlage von S 75.000,- entsprechenden Geschäftsanteil. Mi…
Rechtliche Beurteilung Die von den Klägern gegen dieses Urteil wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung der Sache erhobene außerordentliche Revision ist sowohl zulässig als auch im Sinne ihres hilfsweisen Aufhebungsantrages berechtigt. Auch die Revision der Kläger gegenüber der zweiten Beklagten ist nicht jedenfalls un…