JudikaturJustizRS0108537

RS0108537 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Mai 2001

Alle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zum EuGVÜ, die vor dem 16.September 1988 ergingen, sind eine authentische Interpretation der mit dem Brüsseler Übereinkommen gleichlautenden Bestimmungen des Lugano-Übereinkommens.

Entscheidungen
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