Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens bilden weitere Kosten des Zuständigkeitsstreits. …
Text Begründung: Die in der Schweiz ansässige Klägerin begehrt von der Erstbeklagten, die ihren Sitz in Österreich hat, und der Zweitbeklagten, die ihren Sitz in Schweden hat, zur ungeteilten Hand die Bezahlung von sfr 230.000 samt Anhang. Zur Zuständigkeit des angerufenen Landesgerichtes Krems an der D…
Rechtliche Beurteilung Unstrittig zwischen den Parteien ist, dass das gegenständliche Prozessverhältnis nach dem LGVÜ zu beurteilen ist. Österreich und Schweden sind Mitgliedstaaten sowohl des EuGVÜ als auch des LGVÜ, die Schweiz jedoch nur des LGVÜ (vgl Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht6, Einl, Rn 47, Burgstalle…