Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß dem Rekurs der klagenden Partei gegen den Beschluß des Erstgerichtes unter Selbstkostentragungsverpflichtung nicht Folge gegeben wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Par…
Text Begründung: Die klagende Partei hatte ihr Klagebegehren (auf Zahlung von S 2,874.376,80 sA) gegen die beklagte Partei, über deren Vermögen mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 30.Jänner 1996 zu AZl 19 S 23/96x der Konkurs eröffnet wurde, mit Schriftsatz vom 21.Oktober 1992 (ON 35), modif…
Rechtliche Beurteilung Der gegen die zweitinstanzliche Entscheidung erhobene außerordentliche Revisionsrekurs der beklagten Partei ist zulässig und berechtigt. Gemäß §§ 6 Abs 1, 7 Abs 1 KO werden Rechtsstreitigkeiten, welche die Geltendmachung oder Sicherung von Ansprüchen auf das zur Konkursmasse gehörige Vermögen bezw…