Spruch Dem Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen die Zurückweisung der Rekursbeantwortung der klagenden Partei richtet, nicht Folge gegeben. Im übrigen wird ihm jedoch Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die …
Text Begründung: Nach mehreren vergeblichen Zustellversuchen wurde die auf Zahlung von S 2,000.000,-- sA gerichtete Klage samt Auftrag zur Erstattung der Klagebeantwortung binnen 3 Wochen dem Beklagten durch Hinterlegung (mit Beginn der Abholfrist am 15.3.1995 [richtig wohl 16.3.1995]) zugestellt. Antr…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig und auch überwiegend berechtigt. Nach § 36 Abs 1 ZPO erlangt in Prozessen mit Anwaltspflicht die Aufhebung der Vollmacht zur Prozeßführung oder zur Vornahme einzelner Prozeßhandlungen dem Prozeßgegner (und dem Gericht) gegenüber erst dann Rechtswirksamkeit, wenn die Bestell…