Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird.…
Text Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes St.Pölten vom 4.März 1983***** geschieden. Der Minderjährige befindet sich in der Obsorge der Mutter. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 20.Februar 1992 war der Vater schuldig erkannt worden, ab 1.Dezember 1…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs des Minderjährigen ist berechtigt. Nach der seit der Entscheidung des verstärkten Senates 6 Ob 544/87 = SZ 61/143 = EvBl 1988/123 = JBl 1988, 586 (zust. Pichler) = EFSlg 57.045/3 = ÖA 1988, 79 = AnwBl 1989, 294 (Heller) = RdW 1988, 351 ständigen Rechtsprechung …