RS0108392 – OGH Rechtssatz
RS0108392 – OGH Rechtssatz
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Dem durch das Anerbenrecht anwartschaftsberechtigten Kind kommt gegen den Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem der Beschluß des Erstgerichtes, wonach der Sachwalter sämtliche Baumaßnahmen und Wirtschaftsmaßnahmen für den Betroffenen (Vater) mit dem Kind abzusprechen und bei sämtlichen diesbezüglichen Verträgen dessen Zustimmung einzuholen habe, aufgehoben wurde, kein Revisionsrekursrecht zu.