Spruch Der Beschluß des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 16.Mai 1997, GZ 10 U 744/96-14, verletzt das Gesetz in den Bestimmungen der §§ 1 Abs 2, 61 StGB und § 9 Abs 1 Z 1 StPO. Dieser Beschluß wird aufgehoben und dem Bezirksgericht Donaustadt die Verfahrensfortführung aufgetragen.…
Text Gründe: Im Verfahren AZ 10 U 744/96 des Bezirksgerichtes Donaustadt beantragte die Bezirksanwältin am 25.September 1996 die Bestrafung des Leopold J***** wegen der "bis zum 20.November 1995" begangenen Vergehen nach § 1 Abs 1 lit c PornG und nach § 207 a Abs 1 Z 2 und Abs 2 StGB (ON 13). Mit in R…
Rechtliche Beurteilung Im Zeitraum der Tatbegehung (bis zum 20.November 1995) war das Vergehen der pornographischen Darstellung mit Unmündigen nach § 207 a Abs 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bedroht. Gemäß § 1 Abs 2 StGB darf eine schwerere als die zur Zeit der Beg…