RS0108133 – OGH Rechtssatz
RS0108133 – OGH Rechtssatz
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Maßgebend für die Beurteilung, ob eine Abgabestelle vorliegt, ist nicht allein der Zeitpunkt der Zustellung, sondern die berücksichtigungswürdigen Tatsachen sind ex post nach objektiven Gesichtspunkten, dh ohne Rücksicht auf die Verhältnisse, wie sie sich dem Zusteller subjektiv boten, und ohne Rücksicht auf eine entsprechende Absicht des Empfängers zu ermitteln und zu beurteilen.