JudikaturJustizRS0108096

RS0108096 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2007

Ein Eigentumsübergang im Sinn der zuletzt genannten Gesetzesstelle tritt somit nur dann ein, wenn eine gültige, den Mindesterfordernissen des § 89a Abs 5 StVO genügende Übernahmsaufforderung erfolgte und die ab rechtmäßiger Zustellung zu rechnende Abholfrist ungenützt verstrichen ist.

Entscheidungen
2