JudikaturJustizRS0108042

RS0108042 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2000

Beruft sich der Hypothekar für sein Begehren auf Zuweisung bestimmter Verfahrenskosten aus dem Meistbot im Range des Kapitals auf eine im Original vorgelegte Vereinbarung, kann ein anderer Gläubiger die Zuweisung solcher Kosten nur dann anfechten, wenn er dagegen in der Meistbotsverteilungstagsatzung Widerspruch erhob.

Entscheidungen
2