Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung zu lauten hat: "Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin S 418.102,92 samt 4 % Zinsen seit 23.3.1995 (Tag der Klagezustellung) binnen 14 Tagen zu zahlen. Es wird dem Beklagten geg…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin gewährte Werner P***** mehrere Kredite, die in der Folge in einen Kredit zusammengefaßt wurden. Für die Verlängerung dieses Kredits forderte die Klägerin zusätzliche Sicherheiten. Sie verlangte insbesondere, daß die Ehegattin ihres Kreditnehmers Karin P***** für d…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete außerordentliche Revision des Beklagten ist zulässig; sie ist auch teilweise berechtigt. Der Beklagte ist der Auffassung, daß die Klägerin den Vorprozeß gewonnen hätte, hätte sie eine außerordentliche Revision eingebracht. Karin P***** hafte wegen ihres argl…