Spruch Der Revision der klagenden Parteien wird Folge gegeben. Das angefochtene Zwischenurteil wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit 2.725,10 EUR bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin 422,08 EUR USt …
Text Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist auf Grund der Einantwortungsurkunden vom 22. Februar 1988 und vom 25. September 1991 Hälfteeigentümer, die Zweitklägerin auf Grund käuflichen Erwerbs vom Bruder des Erstklägers am 8. Juni 1999 ebenfalls Hälfteeigentümerin jener Liegenschaft (Haus und Garten), …
Rechtliche Beurteilung Die Kläger streben die Wiederherstellung des Ersturteils an, ihre Revision ist zulässig und berechtigt. Die Beklagte strebt die Feststellung der gänzlichen Unwirksamkeit der Kündigung und die Abweisung des Räumungsbegehrens an; ihre Revision ist unzulässig. I. Zur Revision der Kläger: 1. § 30 Abs 3 …