RS0107839 – OGH Rechtssatz
RS0107839 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die aus Anlaß eines nicht effektuierten Kaufvertrages unterbliebene Ausübung eines Vorkaufsrechts ist mangels ausreichender Hinweise dafür nicht als Verzicht auf das Vorkaufsrecht in einem zwischen denselben Kaufvertragsparteien folgenden Vorkaufsfall zu werten.