Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 997,43 EUR (darin 166,24 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Nach dem Prozessvorbringen der Parteien war der am 12. September 1994 verstorbene Erblasser ua Eigentümer zweier Liegenschaften, die er im Testament vom 30. Juni 1993 - womit er auch zwei Erben einsetzte - seiner Cousine, der Beklagten, als Legat unter der "Auflage" vermachte, dass sie d…
Rechtliche Beurteilung Der von der zweiten Instanz - mit der Begründung, es fehle Rsp zur Frage, wie der Sublegatar die Erbunwürdigkeit des Legatars und damit den sofortigen Anfall des Legats an ihn geltend zu machen habe und ob Voraussetzung für eine solche Klage die Zuweisung der Klägerrolle durch das Abhandlungsgericht…