Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß das erstgerichtliche Urteil, dessen bereits in Rechtskraft erwachsener Punkt 3.) unberührt bleibt, in seinen Punkten 1.) und 2.) wiederhergestellt wird. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, d…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist aufgrund des Kaufvertrags vom 18.März 1987 Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch G*****, bestehend aus den Grundstücken 169/1 Wald, 162/2, 169/3, 170 bis 172 und 261 je landwirtschaftlich genutzt, 262/1 Garten, 262/2 unproduktiv, 263, 264, 265/2, 265/4,…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Klägers ist berechtigt. Obgleich aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 16.August 1990, GZ 17 Cg 237/88-32, feststeht, daß dem Kläger und allen künftigen Eigentümern der Liegenschaft EZ 15 Grundbuch Goldes die Dienstbarkeit des Wasserb…