Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird dahin Folge gegeben, dass der Beschluss des Erstgerichtes wieder hergestellt wird. Die zweitverpflichtete Partei hat die Kosten ihres Rekurses selbst zu tragen und ist schuldig, der betreibenden Partei die mit S 24.434,76 (darin enthalten S 4.072,46 Umsat…
Text Begründung: Der betreibenden Partei wurde (unter anderem) die Zwangsversteigerung einer je zur Hälfte im Eigentum der beiden Verpflichteten stehenden Liegenschaft auf Grund eines Versäumungsurteils zur Hereinbringung von S 500.000 samt Anhang bewilligt. In C-LNR 2 ist auf Grund der Pfandbestellung…
Rechtliche Beurteilung Gegen diese Entscheidung richtet sich der rechtzeitige außerordentliche Revisionsrekurs der betreibenden Partei. Er ist zulässig, weil das Rekursgericht, wie darzulegen sein wird, von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abgewichen ist. Er ist auch berechtigt, und zwar ungeachtet des allei…