Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß es als Endurteil zu lauten hat: Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, den klagenden Parteien S 2,618.031,20 samt 5 % Zinsen seit 15.4.1993 zu zahlen, wird abgewiesen. Die klagenden Parteien sind zu…
Text Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 25.10.1990 haben die Kläger die Liegenschaften EZ 1638, 1707 und 145 Grundbuch Atzgersdorf, Liegenschaftsadresse 1230 Wien, Breitenfurterstraße 317-319, um einen Kaufpreis von S 15,000.000,-- von der Beklagten erworben. Mit der am 4.7.1994 überreichten Kla…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht von der höchstgerichtlichen Rechtsprechung abgewichen ist; sie ist auch berechtigt. Der Schadenersatzanspruch, den § 932 Abs 1 Satz 2 ABGB dem Übernehmer vorbehält, setzt rechtswidriges schuldhaftes Verhalten des Veräußerers voraus. Ob der Veräu…