JudikaturJustizRS0107654

RS0107654 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Oktober 1998

Ein von der hiefür zuständigen ausländischen Behörde ausgestellter Auszug aus dem Heiratsregister (hier einer Gemeinde der Teilrepublik Serbien) vermittelt den äußeren Anschein einer Ehe. Diese ist keine sogenannte "Nichtehe", sondern eine mit Nichtigkeitsklage (§ 23 EheG) anfechtbare Ehe.

Entscheidungen
2