Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten die mit S 40.275,-- bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin S 6.712,50 USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Vater der Streitteile verstarb am 8.10.1991. Er hinterließ eine Ehefrau und fünf Kinder. Sein Vermögen bestand im wesentlichen in den Anteilen an der R***** OHG. In seinem Testament setzte er den Kläger zu 60 % und seine vier Töchter zu je 10 % als Erben ein: "Testament …
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete Revision des Klägers ist nicht berechtigt. Der Kläger ist der Auffassung, daß § 562 ABGB dem bestimmt eingesetzten Erben in keinem Fall ein Zuwachsrecht einräume. Selbst wenn dies aber der Fall wäre, könnte der durch die Erbsentschlagungen freigewordene Teil…