JudikaturJustizRS0107449

RS0107449 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Oktober 2005

Die ihm gebotene Gelegenheit, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen an die Zeuginnen zu stellen, hat der Angeklagte ungenützt gelassen und solcherart selbst dem Grundrecht des Art 6 Abs 3 lit d MRK entsagt.

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