JudikaturJustizRS0107446

RS0107446 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. August 2007

Da die schriftliche Urteilsausfertigung vom mündlich verkündeten Ausspruch über die Dauer der tatsächlich verhängten Freiheitsstrafe abweicht, ist das bezirksgerichtliche Urteil mit dem Nichtigkeitsgrund des § 468 Abs 1 Z 3 StPO behaftet.

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