JudikaturJustizRS0107377

RS0107377 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 1998

Gerade bei Überbringersparbüchern, die in der Verlassenschaft nicht aufgefunden werden konnten, jedoch Teil des Verlassenschaftsvermögens sind, wird eine Sperre der Sparbücher immer zweckmäßig sein und ist insoweit gerade der abwesende Erbe vom Schutzzweck der Norm umfaßt.

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