Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass diese zu lauten haben: Der Antrag, den Betrag von 390.284,97 EUR gemäß § 1425 ABGB als Gerichtserlag anzunehmen und bis zur rechtskräftigen Entscheidung darüber, wem der Erlagsbetrag gebührt, zu…
Text Begründung: Die Antragstellerin beantragte den gerichtlichen Erlag des im Spruch genannten Betrags gemäß § 1425 ABGB mit dem Vorbringen, sie sei mit der Errichtung eines Kaufvertrags über zwei Liegenschaften, deren Käufer die Erstantragsgegnerin und Verkäufer der Zweitantragsgegner sei, beauftragt …
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt. 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs hat das Erlagsgericht zu prüfen, ob der vom Antragsteller anzugebende Erlagsgrund zur Hinterlegung iSd § 1425 ABGB an sich taugt. Nicht zu prüfen ist hingegen, ob der Hinterle…