JudikaturJustizRS0107270

RS0107270 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Juni 2011

Es besteht kein Grund, in der Vorschrift des § 38 lit a GBG etwas anders zu sehen als einen der Fälle, in denen noch nicht alle Voraussetzungen für die Einverleibung des Rechtes gegeben sind, nach dieser Gesetzesstelle im besonderen eben noch nicht die Rechtskraft des gerichtlichen Erkenntnisses, auf Grund dessen bei Eintritt der Rechtskraft ohne weiteres die Einverleibung erfolgen könnte.

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