Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien haben zur ungeteilten Hand der beklagten Partei die mit 2.680,12 S (darin 446,68 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Wohnhaus. Die Beklagte ist Mieterin einer Parterrewohnung dieses Hauses. Ihr sind Nutzungsrechte an einem Dachbodenabteil mit einer Fläche von 12 m2 eingeräumt. Der Erstkläger bewohnt i…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Aus Gründen des Allgemeinwohls ist es wünschenswert, daß - vor allem in größeren Städten - leerstehende Dachbodenräumlichkeiten vom Liegenschaftseigentümer zur Beseitigung der bestehenden Wohnungsnot zu Wohnungen ausgebaut werden. Einem sol…