Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen.…
Text Begründung: Die Antragstellerin, eine gemeinnützige Bauvereinigung, ist Eigentümerin der im Kopf der Entscheidung angeführten Häuser (die sie, wie aus der unstrittigen Anwendbarkeit des § 20 Abs 1 Z 1 lit b WGG zu schließen ist, auch im eigenen Namen errichtet hat); die Antragsgegner sind Hauptmie…
Rechtliche Beurteilung Der Rechtsmittelwerberin ist zuzugestehen (wovon allerdings auch die Vorinstanzen ausgegangen sind), daß die durch das 3.WÄG eingeführte Regelung des § 18c Abs 2 MRG die Schaffung neuen Wohnraums im Wege der wohnungspolitisch erwünschten "Nachverdichtung" der bestehenden Gebäudesubstanz erleichtern…