JudikaturJustizRS0107169

RS0107169 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. September 2003

Aus der Festlegung einer Abgeltungsverpflichtung des Vermieters für den Verlust der Mieter an Benützungsrechten (dritter Fall des § 18c Abs 2 MRG) ist zu schließen, daß den Mietern nur bagatellhafte oder eindeutig durch Arbeitserleichterungen aufgewogene Kosten zugemutet werden können. Bleibt eine diesen Rahmen sprengende Kostenbelastung der Mieter bestehen, kann daher die Duldung des Dachbodenausbaus nur durch eine angemessene Entschädigung erreicht werden.

Entscheidungen
2