JudikaturJustizRS0107129

RS0107129 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 1996

Die Höhe des für ein Kind verwalteten Vermögens kann höchstens eine abstrakte Gefährdung des Wohles des Kindes begründen. Dies gilt auch dann, wenn der zur Verwaltung des Vermögens Berechtigte (hier: Mutter) bloß über ein verhältnismäßig geringes Einkommen oder Vermögen verfügt. Die Voraussetzungen für eine Verfügung nach § 176 Abs 1 ABGB (hier: Sperre des Sparkontos) liegen dann nicht vor.