JudikaturJustizRS0107060

RS0107060 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. August 2021

Im Schweigen des Begünstigten kann unter Umständen eine Zustimmung zur Garantieerklärung erblickt werden, wenn dies nicht ohnehin allein deshalb gilt, weil die Garantie dem Begünstigten typischerweise nur Vorteile bringt.

Entscheidungen
7