Spruch I. Die hinsichtlich der Stattgebung von 200.000 EUR samt 4 % Zinsen pA seit 23. 12. 2008 erhobene außerordentliche Revision der beklagten Partei wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. II. Der außerordentlichen Revision der klagenden Partei wird t…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin gewährte der G***** GmbH Kredite. Der Beklagte war vom 29. 4. 2004 bis zum 19. 1. 2011 neben einem weiteren Geschäftsführer selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer dieser GmbH. Der Beklagte, der sich in zahlreichen Unternehmen engagiert, beteiligte sich nich…
Rechtliche Beurteilung I. Außerordentliche Revision des Beklagten: 1. Voranzustellen ist, dass der Beklagte davon ausgeht, dass er Verbraucher ist. Sollte er aber tatsächlich Unternehmer (siehe dazu die Erwägungen in Punkt II.5.) sein, gehen seine Ausführungen zu § 6 Abs 1 Z 2 KSchG ins Leere. Er hat sich in erster Instan…