Spruch Den Nichtigkeitsbeschwerden wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, welches ansonsten unberührt bleibt, im Ausspruch, daß der (teils nur versuchte) Betrug gewerbsmäßig und mit einem 25.000 S übersteigenden Betrag begangen worden sei und demgemäß in der Unterstellung der Taten unter d…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1. Alfred A***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB sowie 2. Josef B***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten …
Rechtliche Beurteilung Gegen dieses Urteil haben die Angeklagten aus Z 5 sowie 9 lit a und b des § 281 Abs 1 StPO eine gemeinsam ausgeführte Nichtigkeitsbeschwerde ergriffen. Soweit sich die Mängelrüge (Z 5) gegen die jeweilige Schadensqualifikation und die Annahme der Gewerbsmäßigkeit richtet, kommt ihr Berechtigung zu…